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Ausbildung zur Pflegefachfrau in der Schweiz

Pflegefachfrau/mann löst Krankenschwester/-pfleger ab

Dipl. Pflegefachfrau/ Pflegefachmann sind die Bezeichnungen für die diplomierte Fachperson in Gesundheits- und Krankenpflege (früher dipl. Krankenpfleger). Das Diplom kann an Höheren Fachschulen (HF) oder Fachhochschulen erworben werden.

Am 1. Januar 2004 trat das Berufsbildungsgesetz (BBG) vom 13. Dezember 2002 in Kraft. Mit diesem Gesetz und der revidierten Bundesverfassung wurde die Regelungs- und Überwachungskompetenz für die nichtuniversitäre Berufsbildung im Gesundheitswesen von den Kantonen auf den Bund übertragen.

Bis zu diesem Zeitpunkt diente die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren (GDK) als politisches Koordinationsorgan. Während die GDK bildungspolitische Entscheidungen und rechtsverbindliche Normen entließ, wurde die eigentliche Überwachung dieser Entscheidungen vom Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) vollzogen.

Die bisherigen Diplomausbildungen mit den Diplom-Niveaus I (DN I) und II (DN II) werden nun schrittweise in die Studiengänge der Tertiärstufe überführt. Angeboten bzw. angegliedert werden diese an Höheren Fachschulen (HF) oder Fachhochschulen (FH) und dauern drei Jahre.

An den Höheren Fachschulen lautet der neue Abschluss dipl. Pflegefachfrau HF / dipl. Pflegefachmann HF. Zugangsvoraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung auf Sekundarstufe II, eine mindestens dreijährige Berufslehre mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis, die dreijährige Fachmittelschule bzw. äquivalent FaGe (Fachangestellte Gesundheit), DN I (Diplomniveau Stufe 1), DN II (Diplomniveau Stufe 2).

An den Fachhochschulen lautet der neue Abschluss dipl. Pflegefachfrau FH / dipl. Pflegefachmann FH. Zugangsvoraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung auf Sekundarstufe II bzw. ein gymnasialer Abschluss.

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